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Zeitraum in Jahren


[Eintrag ohne Bild] 1914-05-09 - Schulstrafen
Karzerstrafen sind verboten. Bestrafung durch Nachsitzen im Lehrzimmer muß überwacht und die Eltern vorher verständigt werden. Die Schüler müssen während dieser Zeit beschäftigt werden.

[Eintrag ohne Bild] 1918-00-00 - Schreibheft von Georg Stöckl
Georg Stöckl erzählt aus der Geschichte von Ellmau. in Privatbesitz

[Eintrag ohne Bild] 1918-09-08 - Schulbefreiungen
Die schulpflichtigen Kinder des 5.u.6.Schuljahres werden auf Grund des Erlasses des Bez.Schulrates Kufstein vom 30.8.1918 generell vom Schulbesuch während der herbstlichen Sommerschule befreit. Prot.d.Ortsschulrates

[Eintrag ohne Bild] 1918-04-28 - Schulbefreiungen
Der Ortsschulrat beschließt alle Schüler des 5. und 6.Schuljahres vom 1. Mai bis 15. Juli 1918 vom Unterricht zu befreien, da alle zur Arbeit benötigt werden. Prot.d.Ortsschulrates

[Eintrag ohne Bild] 1918-10-24 - Schulschließung wegen Grippe
Da wegen Grippe die Schülerzahl bis auf fünf bis 10 Schüler gesunken ist, wird die Schule für die Zeit vom 24. bis 31. Oktober geschlossen. Prot.d.Ortsschulrates

[Eintrag ohne Bild] 1918-11-06 - Durchzug der Truppen
Da die Grippe immer mehr um sich greift und die Gemeinde die Schule für die Einquartierung von Truppen, die auf dem Rückzug durch Ellmau kommen, braucht, wird die Schule bis auf weiters geschlossen. Prot.d.Ortsschulrates

[Eintrag ohne Bild] 1920-01-18 - Ungeteilter Vormittagsunterricht
Der Ortsschulrat lehnt den ungeteilten Vormittagsunterricht mit der Begründung ab, daß den Schüler eine vierstündige Unterrichtzeit zu lang sein dürfte und der Mittagstisch zu weit hinausgerückt sei und im Elternhause ein zweitesmal gekocht werden müßte. Bei früherem Unterrichtbeginn, wäre die Gefahr vorhanden, daß die Schüler den religiösen Übungen nicht mehr beiwohnen könnten

[Eintrag ohne Bild] 1921-04-17 - Schulreinigung
Wegen Reinigung der Schullokale anläßlich der Religionsprüfung am 20.4.1921 wird am Vortage schulfrei gegeben. Prot.d.Ortsschulrates

[Eintrag ohne Bild] 1921-09-13 - Wöchentliche Unterrichtsstunden
Ausmaß der wöchentlichen Unterrichtsstunden zum neuen Lehrplan.

[Eintrag ohne Bild] 1922-04-24 - Ungeteilter Halbtagsunterricht
In Durchführung des Landesschulgesetzes vom 30.Jänner 1920 sind alle 8 Schuljahre verpflichtet, die Sommer- und Winterschule regelmäßig und dauernd zu besuchen. Damit die Sommerschulmonate als ganze Schulmonate gerechnet werden können, hat der Bezirksschulrat die Einführung des unge- teilten Halbtagsunterricht mit 4 Stunden täglich also 24 Wochenstunden verfügt.