1922-04-24 - Ungeteilter Halbtagsunterricht
ID 1000701
Piwigo ID 1645163721
Titel Ungeteilter Halbtagsunterricht
Datum 1922-04-24
LFNR 05949
Inhalt In Durchführung des Landesschulgesetzes vom 30.Jänner 1920 sind alle 8 Schuljahre verpflichtet, die Sommer- und Winterschule regelmäßig und dauernd zu besuchen. Damit die Sommerschulmonate als ganze Schulmonate gerechnet werden können, hat der Bezirksschulrat die Einführung des unge- teilten Halbtagsunterricht mit 4 Stunden täglich also 24 Wochenstunden verfügt.
Archive [ZCH]
Sachgebiete [Schule, Unterricht]
Quellen SA: Amtsschriften 1922/29