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[Eintrag ohne Bild] 1922-04-24 - Ungeteilter Halbtagsunterricht
In Durchführung des Landesschulgesetzes vom 30.Jänner 1920 sind alle
8 Schuljahre verpflichtet, die Sommer- und Winterschule regelmäßig und
dauernd zu besuchen. Damit die Sommerschulmonate als ganze Schulmonate
gerechnet werden können, hat der Bezirksschulrat die Einführung des unge-
teilten Halbtagsunterricht mit 4 Stunden täglich also 24 Wochenstunden
verfügt.
[Eintrag ohne Bild] 1922-12-18 - Weihnachtsfeier
Der Bezirksschulrat bewilligt die Verlegung eines Schultages wegen
der Durchführung einer Weihnachtsfeier.
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