1
Ergebnisse gefunden (0 ms)
Seite 1
von 1
[Eintrag ohne Bild] 1922-04-24 - Ungeteilter Halbtagsunterricht
In Durchführung des Landesschulgesetzes vom 30.Jänner 1920 sind alle
8 Schuljahre verpflichtet, die Sommer- und Winterschule regelmäßig und
dauernd zu besuchen. Damit die Sommerschulmonate als ganze Schulmonate
gerechnet werden können, hat der Bezirksschulrat die Einführung des unge-
teilten Halbtagsunterricht mit 4 Stunden täglich also 24 Wochenstunden
verfügt.
1
Ergebnisse gefunden.
Seite 1
von 1