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[Eintrag ohne Bild] 1922-04-24 - Ungeteilter Halbtagsunterricht
In Durchführung des Landesschulgesetzes vom 30.Jänner 1920 sind alle 8 Schuljahre verpflichtet, die Sommer- und Winterschule regelmäßig und dauernd zu besuchen. Damit die Sommerschulmonate als ganze Schulmonate gerechnet werden können, hat der Bezirksschulrat die Einführung des unge- teilten Halbtagsunterricht mit 4 Stunden täglich also 24 Wochenstunden verfügt.