1955-11-15 - Schulordnung für die Volksschule Ellmau
ID 1001738
Piwigo ID 1645647461
Titel Schulordnung für die Volksschule Ellmau
Datum 1955-11-15
LFNR 05834
Inhalt Schul- und Unterrichtszeit: Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und schließt nach Ablauf von 43 Schulwochen mit dem Samstag. Das erste Schulhalbjahr endet am Samstag vor dem 16.Februar. Die Winterschule dauert vom 1.November bis 30.April. Wochenferialtag Donnerstag. Unterrichtsbeginn vormittags um 8 Uhr, nachmittags um 12.30 Uhr. Die Sommerschule dauert vom Schulbeginn bis 31.Oktober und vom 1.Mai bis zum Schulschluß. Unterrichtsbeginn um 8 Uhr. Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt mit dem Schulbeginn des Kalenderjahres, in dem das Kind spätestens mit 31. August das 6. Lebensjahr vollendet. Sie dauert volle acht Schuljahre. Individuelle Befreiungen für die Zeit der Sommer- schule werden auf Ansuchen vom Bezirksschulrat für Schüler des 8. Schul- jahres gewährt. Allgemeine Ferialtage während des Schuljahres: Alle Sonntage und gebotenen Feiertage, der Staatsfeiertag, Allerseelen, 8.Dezember - Maria Empfängnis, Weihnachtsferien vom 24.Dezember bis 2. Jänner, Semesterferien Montag und Dienstag nach Semesterschluß, Tiroler Landesfeiertag - 19.März, Osterferien vom Gründonnerstag bis Osterdienstag, Peter und Paul - 29. Juni, Tag der Firmung für die Schulen der Gemeinde, Reformationstag - 31.Oktober für evangelische Schüler. Ortsbedingte außerordentliche Ferialtage: 29.September (Patrozinium) Kirchweihsamstag und -montag (40-stündiges Gebet) Für den Sakramentsempfang kann ein halber Schultag frei gegeben werden. Im Laufe des Schuljahres dürfen im Höchstmaß zehn halbe Schultage verwendet werden. Genehmigt vom Bezirksschulrat Kufstein Zl IV591/1 vom 15.11.1955.
Archive [ZCH, USA]
Sachgebiete [Schule, Unterricht]
Quellen SA: VI-A/1