1950-00-00 - Kirchenordnung für Schüler
ID 1001510
Piwigo ID 1645537021
Titel Kirchenordnung für Schüler
Datum 1950-00-00
LFNR 06184
Inhalt Oberlehrer Hans Salzmann ordnet an: 1. Die Kinder sollen regelmäßig und pünktlich zur Kirche kommen. Auch dies gehört zur allgemeinen Ordnung, zu einem ordentlichen Kinde. Das Zuspätkom- men zeigt Unordentlichkeit und Unverläßlichkeit. 2. Die Kinder betreten die Kirche durch die Seitentüre, Knaben auf der Män- nerseite, Mädchen auf der Frauenseite, gehen den Seitengang nach vorne, tre- ten in den Betstuhl und begeben sich möglichst weit gegen den Mittelgang. Dadurch muß nicht jedesmal, wenn ein unordentlicher Spätling kommt, eine ganze Bank in Bewegung gebracht werden. (Skizze) 3. In der Kirche darf man nicht schwätzen, tändeln, essen, kauen, umschauen usw. 4. In der Kirche muß man sich auch äußerlich gut benehmen. Das gehört eben- falls zu einem ordentlichen Schüler. Ganz wichtig ist es, daß die Kinder richtig in der Bank knien. Wir knien aufrecht und legen die Arme nicht quer auf die Bank. (Skizze)
Archive [ZCH, USA]
Sachgebiete [Schule, Pfarre]
Quellen SA: VI-A/7