| 1992-12-10 - Neue Verkehrsregelung im Ortsbereich |
|---|
| ID | 1006880 |
|---|---|
| Piwigo ID | 1649149001 |
| Titel | Neue Verkehrsregelung im Ortsbereich |
| Datum | 1992-12-10 |
| LFNR | 05050 |
| Inhalt | Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.1992 zur teilweisen Beruhigung des Verkehrs im Ortszentrum folgende Anordnungen getroffen: 1. An der Westseite des Gemeindeamtes (gegenüber Postbauer) wird eine Kurzparkzone mit einer max. Parkdauer von 3o Minuten, in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr täglich, eingerichtet. 2. Für die Auerstraße (Kirchbichlseite) vom Hydranten bei der Zufahrt zum Parkplatz Café Widauer bis zum Haus Sonnegg (Hinterseer Burgi), wird ein Halte- und Parkverbot verordnet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird ein Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht errichtet. Gegenüber dem Haus Alpenrose bis zur Einfahrt Gasthof Au (Einmün- dung Auweg), ein Halte- und Parkverbot für alle Fahrzeuge. 3. Auf der Ortsdurchfahrt vom Objet "Kaufhaus Haunold" (Musikpavillon) bis zum Stützmauerende beim "Konsum", sowie vom westseitigen Stützmauereck bei der Metzgerei Leitner, bis zum Einfahrtsbereich Parkplatz Sporthotel ein Halte- und Parkverbot. Die Verkehrsregelung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. |
| Archive | [ZCH] |
| Sachgebiete | [Gemeinde, Verkehr] |
| Quellen | GRP 92/11 |