1988-02-04 - Getränkesteuer für Frühstück |
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ID |
1004057 |
Piwigo ID |
1646753276 |
Titel |
Getränkesteuer für Frühstück |
Datum |
1988-02-04 |
LFNR |
04828 |
Inhalt |
Um den steuerpflichtigen Betrieben die Verrechnung der Getränkesteuer zu
vereinfachen, beschließt der Gemeinderat eine vereinfachte Regelung:
Für Frühstücksgetränke werden pro Nächtigung 50 Groschen vorgeschrieben.
Bei Fruchteisspezialitäten können 40 % vom Erlös in Abzug gebracht werden.
Bei bonierten Gesamteisumsätzen können 60 % für Menueis abgezogen werden. |
Archive |
[ZCH] |
Sachgebiete |
[Gemeinde, Tourismus] |