1955-11-15 - Schulordnung für die Volksschule Ellmau |
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ID |
1001738 |
Piwigo ID |
1645647461 |
Titel |
Schulordnung für die Volksschule Ellmau |
Datum |
1955-11-15 |
LFNR |
05834 |
Inhalt |
Schul- und Unterrichtszeit:
Das Schuljahr beginnt am zweiten Montag im September und schließt nach
Ablauf von 43 Schulwochen mit dem Samstag. Das erste Schulhalbjahr endet am
Samstag vor dem 16.Februar. Die Winterschule dauert vom 1.November bis
30.April. Wochenferialtag Donnerstag. Unterrichtsbeginn vormittags um 8 Uhr,
nachmittags um 12.30 Uhr. Die Sommerschule dauert vom Schulbeginn bis
31.Oktober und vom 1.Mai bis zum Schulschluß.
Unterrichtsbeginn um 8 Uhr.
Schulpflicht:
Die Schulpflicht beginnt mit dem Schulbeginn des Kalenderjahres, in dem
das Kind spätestens mit 31. August das 6. Lebensjahr vollendet. Sie dauert
volle acht Schuljahre. Individuelle Befreiungen für die Zeit der Sommer-
schule werden auf Ansuchen vom Bezirksschulrat für Schüler des 8. Schul-
jahres gewährt.
Allgemeine Ferialtage während des Schuljahres:
Alle Sonntage und gebotenen Feiertage, der Staatsfeiertag, Allerseelen,
8.Dezember - Maria Empfängnis, Weihnachtsferien vom 24.Dezember bis 2.
Jänner, Semesterferien Montag und Dienstag nach Semesterschluß, Tiroler
Landesfeiertag - 19.März, Osterferien vom Gründonnerstag bis Osterdienstag,
Peter und Paul - 29. Juni, Tag der Firmung für die Schulen der Gemeinde,
Reformationstag - 31.Oktober für evangelische Schüler.
Ortsbedingte außerordentliche Ferialtage:
29.September (Patrozinium)
Kirchweihsamstag und -montag (40-stündiges Gebet)
Für den Sakramentsempfang kann ein halber Schultag frei gegeben werden.
Im Laufe des Schuljahres dürfen im Höchstmaß zehn halbe Schultage verwendet
werden.
Genehmigt vom Bezirksschulrat Kufstein Zl IV591/1 vom 15.11.1955.
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Archive |
[ZCH, USA] |
Sachgebiete |
[Schule, Unterricht] |
Quellen |
SA: VI-A/1 |