1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
ID 1000266
Piwigo ID 1645066384
Titel Schonflächen im Ederwald
Datum 1888-05-26
LFNR 11366
Inhalt Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der gegen das Forstgesetz verstößt, wird als "Waldfrevler" mit Arrest von einem bis drei Tagen, oder mit einer Geldstrafe von 5 bis 15 fl. bestraft.
Archive [ZCH, USA]
Sachgebiete [Wirtschaft, Forstwirtschaft]
Quellen GA 56/88