1866-02-14 - Modalitäten bei Gemeindeholzbezug
ID 1000209
Piwigo ID 1645043574
Titel Modalitäten bei Gemeindeholzbezug
Datum 1866-02-14
LFNR 02275
Inhalt Der Gemeindeausschuß beschließt nachstehende Modalitäten für den Gemein- deholzbezug: Jeder Partei soll das Holz je nach ermitteltem Bedarf ausgezeigt werden. Die Partei kann das Holz selbst arbeiten. Der Forstpreis soll für Holz im Hausergraben mit 70 kr und im Mitterwald mit 50 kr eingehoben werden.
Archive [ZCH, USA]
Sachgebiete [Gemeinde, Forst]
Quellen GA