[Eintrag ohne Bild] 1920-03-13 - "Frau Lehrerin"
Auf Anordnung des Unterstaatssekretärs für Unterricht muß allen
definitiven Lehrerinnen die Bezeichnung "Frau" zuteil werden, auch wenn sie
ledigen Standes sind.
[Eintrag ohne Bild] 1922-11-01 - Mietzinse für Lehrpersonen
Für die Wohnung des Schulleiters Wex wird von der Gemeinde ein
monatlicher Mietzins von 8000 Kronen für 1922 festgesetzt. Für die Wohnung
der Lehrerin Regina im Schulhause werden 4000 Kronen festgesetzt.
[Eintrag ohne Bild] 1924-10-05 - Lehrerwohnung
Der Gemeinderat beschließt, ab Oktober 1924 für die Wohnung der
Lehrpersonen nichts zu verrechnen. Für das Brennholz werden Oberlehrer Wex
für 20 Raummeter 70.000 Kronen, der Lehrerin Rosina 250.000 Kronen und der
Lehrerin Morten 200.000 Kronen berechnet.
[Eintrag ohne Bild] 1929-07-24 - Nebenbeschäftigung
Der Bezirksschulrat gestattet Oberlehrer Hugo Brunner die Beibe-
haltung der Schriftführerstelle des Fremdenverkehrsvereines in Ellmau.
Die Stelle als Leiter der Theatergesellschaft hat er niederzulegen.