Zeitraum in Jahren
[Eintrag ohne Bild] 1849-09-22 - Gemeindewald
Das k.k.Forstärar überläßt der Gemeinde Ellmau Waldungen am Fuße des Kaisergebirges
und im Weißacher Graben in das volle Eigentum mit der Verpflichtung, daß den
Servitutsberechtigten weiterhin der Bezug von Holz und Streu sowie die Ausübung der
Weide nach bisheriger Übung gestattet sei.
Mayer, HG.Das Sölland S. 445 ff.
[Eintrag ohne Bild] 1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des
Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke
sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu
jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh
durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der