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[Eintrag ohne Bild] 1964-09-25 - Lierstättweg öffentlicher Interessentschaftsweg
Der sogenannte "Lierstättweg", beginnend bei der Abzweigung Schweinester
und endend beim Hof Lierstätt, wird als öffentlicher Interessentschaftsweg
erklärt. Die Erhaltungskosten übernimmt zu 20 % die Gemeinde, die übrigen
80% werden auf die Interessenten umgelegt.
[Eintrag ohne Bild] 1964-09-25 - Gehsteig entlang der Bundesstraße
Der Gemeinderat beschließt, als Grundablöse zur Herstellung eines
Gehsteiges vom Dorf bis zum Ellmauer Hof pro m² 50.- S zu zahlen.
[Eintrag ohne Bild] 1964-11-23 - Buchauerweg öffentlicher Interessentschaftsweg
Der sogenannte "Buchauerweg", beginnend beim Kaufhaus Aigner und endend
beim Hof Vorderbuchau, wird zum öffentlichen Interessentschaftsweg erklärt.
Die Gemeinde übernimmt 20% der Erhaltungskosten.
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