[Eintrag ohne Bild] 1928-06-25 - 3 Stunden Religionsunterricht
Der Landesschulrat hat beschlossen, daß im Stundenplan der Sommerschule
bei ungeteiltem vierstündgigen Halbtagsunterricht die 2.Schreibstunde
gestrichen werde, um eine 3.Religionsstunde unterzubringen.