[Eintrag ohne Bild] 1919-05-13 - Gebührenerhöhung
Der Gemeindeausschuß beschließt, für Freistunden über die polizeiliche
Sperrstunde, für Musik- und Tanzveranstaltungen eine Gebühr von 10 Kronen zu
Gunsten des Gemeindearmenfondes einzuheben.
Für ein Hektoliter Schankwein wird eine Auflage von 2K 50hl eingehoben.
Der Höchstpreis für ein Liter Vollmilch wird auf 45hl festgesetzt
[Eintrag ohne Bild] 1941-03-22 - Gemeindeangestellte
Bei der Haushaltsdebatte begründet BM Thomas Niedermühlbichler die große
Anzahl von Arbeitskräften im Gemeindedienst damit, daß die Bewirtschaftung
der Verbrauchsgüter und die Befürsorgung der Angehörigen der Soldaten und
der Südtiroler Umsiedler bedeutende Mehrabeit erfordern. Ferner gibt er zu
bedenken, daß beim Gemeindeamt auch sämtliche Geschäfte des Standesamtes
Ellmau und alle
[Eintrag ohne Bild] 1965-08-20 - Wasser- und Kanalgebühren
Der Gemeinderat beschließt für die Dorf- und Siedlungwasserleitung eine
Gebühr von 1.-- S pro m³ und eine Kanalgebühr von 1.-- S pro m³
tatsächlichen Wasserverbrauch einzuheben. Für Großabnehmer und für die
Landwirtschaft gibt es eine Sonderregelung.
[Eintrag ohne Bild] 1968-08-03 - Vergnügungssteuer
Der Gemeinderat weist das Ansuchen von Ellmauer Wirten auf Erlaß der
Vergnügungssteuer bei Tanzveranstaltungen ab. Ein Erlaß ist nur in
Einzelfällen möglich.
[Eintrag ohne Bild] 1970-08-21 - Strafen für Steuervergehen
Da bei Getränkesteuerprüfungen relativ hohe Nachforderungen festgestellt
worden sind, beschließt der Gemeinderat auf Antrag von BM Josef Sojer für
Steuervergehen bis zu 200 % des Nachforderungsbetrages als Strafe vorzu-
schreiben.