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[Eintrag ohne Bild] 1927-01-02 - Theaterzensur
Der Gemeinderat beschließt, daß 14 Tage vor Aufführung eines Theaters
das in Frage kommende Stück zur Zensur in der Gemeindekanzlei vorzulegen
ist. Zur Vornahme der Zensur wird Paul Salvenmoser betraut.
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