Zeitraum in Jahren
[Eintrag ohne Bild] 1555-11-21 - Knappen werden auf freiem Achengrund angesiedelt
Auf Weisung des Landesfürsten werden vom Urbarrichter der Herrschaft Kufstein
Knappen oder andere im Bergwerk Beschäftigte mit einer Hofstatt und Garten im
freien Achengrund in Ellmau belehnt. Für die tägliche Notdurft der Familien mit
Kindern wird, "ein Vichl" auf die gemeinsame Weide zu treiben und das notwendige
Holz zu schlagen, genehmigt.
TLA HS 3277 fol.34-40
[Eintrag ohne Bild] 1556-10-21 - Vertrag zwischen der Nachperschafft und Sölleut in der Elmaw 1556
"Wir nachgeschribne Virgily Hofer Verwalter des Urbar-Richter-Amts der
Herrschaft Kuefstain, Cristoff Zeller Stat und Landtrichter daselber und
Matheuß Perpühler der Rö.Ku.Amt und Perkhrichter zu Ratemberg, Sigmunden
Windters Anwald in der Elmau, bekennen, nachdem sich zwischen den Ärzknappen
und anderen Sölleiten, denen in gemelter Elmaw auf dem Kö.Maj.freien
Achengrund, Hausstat und einfang
[Eintrag ohne Bild] 1556-09-25 - Der Sölleut in der Ellmau Verleihbrief
Der Urbarrichter der Herrschaft Kufstein Virgillus Hofer verleiht an etliche
Knappen eine Hausstatt mit Garten 28 Schritte lang und 28 Schritte breit mit
Wasser, Weg und Steg im freien Achengrund in Ellmau. Diese Sölleut müssen jährlich
im Meraner Amt zu Söll erscheinen und 16 Kreuzer Zins und 1 Kreuzer Stiftgeld
bezahlen.
TLA HS 3277 fol.34-40
[Eintrag ohne Bild] 1556-05-31 - Beschwerde über Viehtrieb der Sölleut
Die Nachbarschaft beschwert sich, daß Sölleute zu viel Vieh auf die allgemeine
Weide treiben. Der Anwald Matheus Perpüchler wird beauftragt, für Ordnung zu
sorgen. Unverheirateten soll das Vieh "nicht vergundt" sein.
In einem Verleihbrief sollen Rechte und Pflichten festgelegt werden.
TLA HS 3277 fol.34-40
[Eintrag ohne Bild] 1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des
Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke
sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu
jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh
durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der
[Eintrag ohne Bild] 1885-11-15 - Boykott des Dalnkrämers
Die Gastwirte Georg Kaisermann, Johann Hochfilzer, Sebastian Zott und
Georg Stöckl verpflichten sich schriftlich, aus dem Geschäft des Johann
Steinbacher, Dalnkrämer in Ellmau, für den Fall, daß er durch Ausschank von
Wein und Branntwein die Wirte konkurrenziere, keine Waren zu kaufen.
Fam. Kaisermann
[Eintrag ohne Bild] 1891-05-18 - Benützung von Kulturflächen durch das Militär
Auf Grund von Beschwerden bei der kk. Bezirkshauptmannschaft über das Betreten von
Kulturflächen bei Feldübungen durch Truppen, gibt der Bezirkshauptmann den
Gemeinden bekannt, daß auf Grund des Einquartierungsgesetzes für Truppenübungen das
Recht zur unbehinderten Benützung von Kulturflächen besteht. Die Grundeigentümer
haben Anspruch auf Entschädigung.
[Eintrag ohne Bild] 1890-06-03 - Sauwinkler-Anwesen wird geteilt
Das Sauwinkel-Anwesen des Anton Köllensberger mit Kohlbarren, Schmiede,
Eisendreherei, Eisengießerei, Holzschneidesäge samt Rinn- und Wasserwerken
wird in zwei Teile geteilt und ein Teil an Johann Feiersinger, Ledererbauer,
und der zweite Teil an Johann Kaufmann, Pächter in Ellmau, verkauft.
[Eintrag ohne Bild] 1886-01-10 - Kein Ausschank beim Dalnkrämer
Johann Steinbacher, Dalnkrämer in Ellmau, erklärt schriftlich, zeit
seines Lebens keinen Ausschank von Wein, Bier und Branntwein anzustreben.
Fam. Kaisermann
[Eintrag ohne Bild] 1893-05-04 - Liberalismus gegen Konservativismus
Um die Jahrhunderwende gab es Konflikte im Gegensatz von katholischer und liberaler
Weltanschauung. Eine Rede des Bauernführer Matthäus Schrett bei einer
Bauernversammlung ist uns erhalten:
Hochverehrtes Publicum! Der Liberalismus ist der Feind des Bauernstandes im
Allgemeinen!
I. Der Liberalismus hat immer die theuerste Regierung und vermehrt auch die Steuern
fortwährend, denn der Liberalismus