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Zeitraum in Jahren


1963-02-17 - Feuerwehrball
Kd. Josef Unterrainer beim Feuerwehrball im Ellmauer Hof mit Franz Laszlo, "Vötter Fred" und Thomas Gogl. N.A.v.Josef Unterrainer

1963-00-00 - VS-Ellmau: Entlaßschüler 1963
Die Entlaßschüler der 6. Klasse mit VSD Alois Mantl.

[Eintrag ohne Bild] 1963-04-06 - Maria Langhofer
Frau Maria Langhofer, geb. Recheis, verstarb nach schwerem Leiden im 62. Lebenjahr.

1963-00-00 - Sturm im Wilden Kaiser
Alwy Becker beim Empfang durch die Musikkapelle Ellmau

1962-10-20 - David Zösmair
David Zösmair, gew.Bauer beim Jager, verstarb nach längerem Leiden im 86. Lebensjahr.

1963-00-00 - Ausflug der MKE 1965
Gruppenbild der Musikkameraden auf der Bieler Höhe

1963-00-00 - Film "Sturm im Wilden Kaiser"
Alwy Becker und Hans von Borsodi auf dem Gipfel.

1963-07-04 - Oberacherhof durch Blitzschlag eingeäschert
Durch Blitzschlag brach im Bauernhof des Georg Stöckl, Oberachen, Feuer aus, das vom Wirtschaftsgebäude sofort auf das Wohnhaus übergriff. Besonders tragisch war, daß der Sohn des Gutsbesitzers in den Flammen umkam. Wirtschaftsgebäude und Wohnhaus wurden zur Gänze vernichtet, nur das Großvieh konnte gerettet werden. Die Löscharbeiten wurden durch Stromausfall erschwert, da weder die Sirene noch

[Eintrag ohne Bild] 1963-06-06 - Ferienordnung im Schuljahr 1963/64
Auf Grund der Olypischen Winterspiele hat der Landesschulrat folgende Ferienordnung erlassen: Schulbeginn: 9.September Weihnachtsferien: Samstag, 21.12. - Mittwoch, 1.Jänner, Olympia-Ferien: Mittwoch, 29.1. - Sonntag, 9.2.1964, Osterferien: Gründonnerstag, 26.3. - Ostermontag, 30.März, Beginn der Hauptferien: Montag, 6.Juli.

[Eintrag ohne Bild] 1963-04-29 - Naturschutzgebiet Kaisergebirge
Die Tiroler Landesregierung hat durch Verordnung vom 29.04.1963 das Kaisergebirge im Bereich der Gemeinden Buchberg, Ebbs, Ellmau, Going, Kirchdorf, Kufstein, St. Johann, Scheffau und Walchsee zum Naturschutzgebiet erklärt. Grund: Erhaltung der Pflanzen- und Tierwelt sowie des Landschaftsbildes. Landesgesetzblatt f. Tirol, 7. Stück, Nr. 21