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[Eintrag ohne Bild] 1972-09-19 - Aufhebung des Flächenwidmungsplanes
Wie BM Josef Sojer ausführt, ist der bestehende Flächenwidmungsplan
(VO-Plan über die örtl. Bauvorschriften für die Gde.Ellmau, LGBl.2/1962)
überholt, da im ausgewiesenen Baugebiet kaum mehr Möglichkeiten für
Neubauten bestehen. Der Gemeinderat erklärt diesen Verbauungsplan für
nichtig und stellt an die Landesregierung den Antrag auf Aufhebung. Ein
Studienkollegium einer technischen Hochschule
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