[Eintrag ohne Bild] 1970-11-05 - Außerschulische Verwendung von Unterrichtsräumen
Auf Anfrage der Schulleitung teilt der Bezirksschulrat mit, daß die
Schulbehörde gegen die Verwendung der Schulräume für schulfremde Organi-
sationen keinen Einwand erhebt, wenn von Seiten der Schulleitung aus
pädagogischen und hygienischen Gründen keine Bedenken bestehen.