[Eintrag ohne Bild] 1970-08-21 - Strafen für Steuervergehen
Da bei Getränkesteuerprüfungen relativ hohe Nachforderungen festgestellt
worden sind, beschließt der Gemeinderat auf Antrag von BM Josef Sojer für
Steuervergehen bis zu 200 % des Nachforderungsbetrages als Strafe vorzu-
schreiben.