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[Eintrag ohne Bild] 1970-08-21 - Strafen für Steuervergehen
Da bei Getränkesteuerprüfungen relativ hohe Nachforderungen festgestellt
worden sind, beschließt der Gemeinderat auf Antrag von BM Josef Sojer für
Steuervergehen bis zu 200 % des Nachforderungsbetrages als Strafe vorzu-
schreiben.
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