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[Eintrag ohne Bild] 1965-08-20 - Wasser- und Kanalgebühren
Der Gemeinderat beschließt für die Dorf- und Siedlungwasserleitung eine
Gebühr von 1.-- S pro m³ und eine Kanalgebühr von 1.-- S pro m³
tatsächlichen Wasserverbrauch einzuheben. Für Großabnehmer und für die
Landwirtschaft gibt es eine Sonderregelung.
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