[Eintrag ohne Bild] 1964-09-25 - Lierstättweg öffentlicher Interessentschaftsweg
Der sogenannte "Lierstättweg", beginnend bei der Abzweigung Schweinester
und endend beim Hof Lierstätt, wird als öffentlicher Interessentschaftsweg
erklärt. Die Erhaltungskosten übernimmt zu 20 % die Gemeinde, die übrigen
80% werden auf die Interessenten umgelegt.