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[Eintrag ohne Bild] 1932-07-22 - Raumschwierigkeiten in der 3. Klasse
Der Bezirksschulrat gestattet, daß drei Kinder, die zwar zum Aufsteigen
in die 3.Klasse für reif befunden worden sind, in der 2.Klasse belassen
werden. Für die Belassung sind jedoch aus den geistig schwächsten Kindern
der 5.Schulstufe, die drei jüngsten auszuwählen.
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