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[Eintrag ohne Bild] 1913-02-22 - Aufsteigen in die oberste Klasse
Laut Erlaß des k.u.k.Landesschulrates wird verordnet, daß jedes Kind
nach Möglichkeit in die oberste Klasse oder Abteilung aufsteigen soll und
ist dementsprechend der Unterrichtsbetrieb einzurichten. Wenn ein Schulkind
im letzten Quartal in keinem Gegenstand "nicht genügend" hat, so kann es in
die höhere Klasse oder Abteilung aufsteigen; auch ist ihm das Aufsteigen
zu gestatten, wenn es in einem
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