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Der Gemeindevorstand genehmigt den Haushaltsvoranschlag 1902 Erfordernisse 11.577 K Bedeckung 4.596 K Abgang 6.981 K Zum Hereinbringen des Abganges werden nachstehende Gemeindeabgaben beschlossen: a) Grundsteuer 150 % e) Erwerbssteuer 150 % b) Hausklassensteuer 100 % f) Rentensteuer 100 % c) Hauszinssteuer 100
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