[Eintrag ohne Bild] 1899-11-11 - Abfuhr der Rentensteuer
Die k.k.Bezirkshauptmannschaft Kufstein fordert die Spar- und
Darlehenskasse in Ellmau auf, binnen 8 Tagen die Rentensteuer abzuführen.
Das Personalsteuergesetz vom 1. Juni 1889 schreibt eine 1 1/2 %ige
Rentensteuer von den ausbezahlten und zugeschriebenen Spareinlagezinsen vor,
die an die Steuerbehörde abzuführen sind.