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Die k.k.Bezirkshauptmannschaft Kufstein fordert die Spar- und Darlehenskasse in Ellmau auf, binnen 8 Tagen die Rentensteuer abzuführen. Das Personalsteuergesetz vom 1. Juni 1889 schreibt eine 1 1/2 %ige Rentensteuer von den ausbezahlten und zugeschriebenen Spareinlagezinsen vor, die an die Steuerbehörde abzuführen sind.
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