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[Eintrag ohne Bild] 1895-12-05 - Schulversäumnisse
Schulversäumnisse sind dem Ortsschulrate zur Anzeige zu bringen und
dieser hat die Säumigen zu ermahnen. Ist dies erfolglos, so hat der Orts-
schulrat die Anzeige an den k.k.Bez.Schulrat zu erstatten.
Amtsschriften 95/46
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