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[Eintrag ohne Bild] 1891-05-18 - Benützung von Kulturflächen durch das Militär
Auf Grund von Beschwerden bei der kk. Bezirkshauptmannschaft über das Betreten von
Kulturflächen bei Feldübungen durch Truppen, gibt der Bezirkshauptmann den
Gemeinden bekannt, daß auf Grund des Einquartierungsgesetzes für Truppenübungen das
Recht zur unbehinderten Benützung von Kulturflächen besteht. Die Grundeigentümer
haben Anspruch auf Entschädigung.
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