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[Eintrag ohne Bild] 1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des
Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke
sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu
jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh
durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der
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