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[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Modalitäten bei Gemeindeholzbezug
Der Gemeindeausschuß beschließt nachstehende Modalitäten für den Gemein-
deholzbezug:
Jeder Partei soll das Holz je nach ermitteltem Bedarf ausgezeigt werden.
Die Partei kann das Holz selbst arbeiten. Der Forstpreis soll für Holz im
Hausergraben mit 70 kr und im Mitterwald mit 50 kr eingehoben werden.
[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Schulgehilfe wird angestellt
Der Gemeindeausschuß ist einstimmig für die Anstellung eines
Schulgehilfen versuchsweise für ein Jahr. Die Gemeinde leistet einen
Fixbetrag von 50 fl.Ö.W. pro Jahr.
[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Das Schulhaus soll verputzt werden
Der Gemeinderat beschließt einstimmig unter Gemeindevorsteher Georg
Kaisermann, das Schulhaus noch im Jahre 1866 zu verputzen.
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