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[Eintrag ohne Bild] 1849-09-22 - Gemeindewald
Das k.k.Forstärar überläßt der Gemeinde Ellmau Waldungen am Fuße des Kaisergebirges
und im Weißacher Graben in das volle Eigentum mit der Verpflichtung, daß den
Servitutsberechtigten weiterhin der Bezug von Holz und Streu sowie die Ausübung der
Weide nach bisheriger Übung gestattet sei.
Mayer, HG.Das Sölland S. 445 ff.
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