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Zeitraum in Jahren


[Eintrag ohne Bild] 1555-11-21 - Knappen werden auf freiem Achengrund angesiedelt
Auf Weisung des Landesfürsten werden vom Urbarrichter der Herrschaft Kufstein Knappen oder andere im Bergwerk Beschäftigte mit einer Hofstatt und Garten im freien Achengrund in Ellmau belehnt. Für die tägliche Notdurft der Familien mit Kindern wird, "ein Vichl" auf die gemeinsame Weide zu treiben und das notwendige Holz zu schlagen, genehmigt. TLA HS 3277 fol.34-40

[Eintrag ohne Bild] 1556-10-21 - Vertrag zwischen der Nachperschafft und Sölleut in der Elmaw 1556
"Wir nachgeschribne Virgily Hofer Verwalter des Urbar-Richter-Amts der Herrschaft Kuefstain, Cristoff Zeller Stat und Landtrichter daselber und Matheuß Perpühler der Rö.Ku.Amt und Perkhrichter zu Ratemberg, Sigmunden Windters Anwald in der Elmau, bekennen, nachdem sich zwischen den Ärzknappen und anderen Sölleiten, denen in gemelter Elmaw auf dem Kö.Maj.freien Achengrund, Hausstat und einfang

[Eintrag ohne Bild] 1556-09-25 - Der Sölleut in der Ellmau Verleihbrief
Der Urbarrichter der Herrschaft Kufstein Virgillus Hofer verleiht an etliche Knappen eine Hausstatt mit Garten 28 Schritte lang und 28 Schritte breit mit Wasser, Weg und Steg im freien Achengrund in Ellmau. Diese Sölleut müssen jährlich im Meraner Amt zu Söll erscheinen und 16 Kreuzer Zins und 1 Kreuzer Stiftgeld bezahlen. TLA HS 3277 fol.34-40

[Eintrag ohne Bild] 1556-05-31 - Beschwerde über Viehtrieb der Sölleut
Die Nachbarschaft beschwert sich, daß Sölleute zu viel Vieh auf die allgemeine Weide treiben. Der Anwald Matheus Perpüchler wird beauftragt, für Ordnung zu sorgen. Unverheirateten soll das Vieh "nicht vergundt" sein. In einem Verleihbrief sollen Rechte und Pflichten festgelegt werden. TLA HS 3277 fol.34-40

[Eintrag ohne Bild] 1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der

[Eintrag ohne Bild] 1885-11-15 - Boykott des Dalnkrämers
Die Gastwirte Georg Kaisermann, Johann Hochfilzer, Sebastian Zott und Georg Stöckl verpflichten sich schriftlich, aus dem Geschäft des Johann Steinbacher, Dalnkrämer in Ellmau, für den Fall, daß er durch Ausschank von Wein und Branntwein die Wirte konkurrenziere, keine Waren zu kaufen. Fam. Kaisermann

[Eintrag ohne Bild] 1891-05-18 - Benützung von Kulturflächen durch das Militär
Auf Grund von Beschwerden bei der kk. Bezirkshauptmannschaft über das Betreten von Kulturflächen bei Feldübungen durch Truppen, gibt der Bezirkshauptmann den Gemeinden bekannt, daß auf Grund des Einquartierungsgesetzes für Truppenübungen das Recht zur unbehinderten Benützung von Kulturflächen besteht. Die Grundeigentümer haben Anspruch auf Entschädigung.

[Eintrag ohne Bild] 1890-06-03 - Sauwinkler-Anwesen wird geteilt
Das Sauwinkel-Anwesen des Anton Köllensberger mit Kohlbarren, Schmiede, Eisendreherei, Eisengießerei, Holzschneidesäge samt Rinn- und Wasserwerken wird in zwei Teile geteilt und ein Teil an Johann Feiersinger, Ledererbauer, und der zweite Teil an Johann Kaufmann, Pächter in Ellmau, verkauft.

[Eintrag ohne Bild] 1886-01-10 - Kein Ausschank beim Dalnkrämer
Johann Steinbacher, Dalnkrämer in Ellmau, erklärt schriftlich, zeit seines Lebens keinen Ausschank von Wein, Bier und Branntwein anzustreben. Fam. Kaisermann

[Eintrag ohne Bild] 1893-05-04 - Liberalismus gegen Konservativismus
Um die Jahrhunderwende gab es Konflikte im Gegensatz von katholischer und liberaler Weltanschauung. Eine Rede des Bauernführer Matthäus Schrett bei einer Bauernversammlung ist uns erhalten: Hochverehrtes Publicum! Der Liberalismus ist der Feind des Bauernstandes im Allgemeinen! I. Der Liberalismus hat immer die theuerste Regierung und vermehrt auch die Steuern fortwährend, denn der Liberalismus