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Zeitraum in Jahren


[Eintrag ohne Bild] 1893-01-15 - K.K.Wegmauthamt Pfeiferhäusl
Die K.K.Finanzwachabteilung Kitzbühler verordnet die Errichtung eines Wegmauthamtes Pfeiferhäusl zu Ellmau an. Für zwei Straßenlängen sind 4, 2, und 1 Kreuzer für je ein Stück zu entrichten.

[Eintrag ohne Bild] 1912-10-29 - Finanzierung der Eibergstraße
Der Gemeindeausschuß erklärt sich bereit, für den Ausbau der Eibergstraße die notwendigen Geldmittel mit den übrigen Gemeinden zu beschaffen und durch einige Jahre für die Zinsen aufzukommen, wenn für die 70% der Gesamtkosten das Land oder die Stadt Kufstein haftet.

[Eintrag ohne Bild] 1913-07-20 - Finanzierung der Eibergstraße
Der Gemeindeausschuß genehmigt 4785 Kronen für den Ausbau der Eibergstraße von Klemm bis zur Reichsstraße.

[Eintrag ohne Bild] 1923-02-03 - Ansuchen um Übernahme der Schneepflugkosten
Die Gemeinde ersucht die Landesregierung im Verein mit den interessierten Gemeinden die Schneepflugkosten 1923 auf der Strecke Ellmau - Söll - Denggen und Ellmau - Kirchdorf - Furt zu übernehmen.

[Eintrag ohne Bild] 1927-08-14 - Kraftfahrzeuge auf Gemeindeweg
Die Gemeinde gestattet Kraftfahrzeugen, die Mahlprodukte zur Auermühle liefern, das Befahren des Gemeindeweges, wenn der Auermüller Johann Widauer bei der Instandsetzung des Weges entsprechend mithilft.

1941-00-00 - Straßenbau
Während des zweiten Weltkrieges wird die alte Reichsstraße zwischen Going und Ellmau neu trassiert und nördlich des Ortes vorbeigeführt.

[Eintrag ohne Bild] 1942-05-11 - Regulierung des Dorfbachls
Der Reichstatthalter in Tirol erteilt dem Reichsstraßenbauamt Kufstein die Bewilligung zur Regulierung des Dorfbachls in Ellmau. Als Bedingung wurde die Errichtung einer Sickergrube auf der Gp. 1791 K-G.Ellmau vorgeschrieben.

[Eintrag ohne Bild] 1961-03-24 - Felbertauernstraße
Die Gemeinde erklärt sich bereit, zum Bau der Felbertauernstraße den einmaligen Beitrag von 26.000.-- S zu leisten, will aber nicht als Aktionär der Baugesellschaft beitreten.

[Eintrag ohne Bild] 1964-09-25 - Lierstättweg öffentlicher Interessentschaftsweg
Der sogenannte "Lierstättweg", beginnend bei der Abzweigung Schweinester und endend beim Hof Lierstätt, wird als öffentlicher Interessentschaftsweg erklärt. Die Erhaltungskosten übernimmt zu 20 % die Gemeinde, die übrigen 80% werden auf die Interessenten umgelegt.

[Eintrag ohne Bild] 1964-09-25 - Gehsteig entlang der Bundesstraße
Der Gemeinderat beschließt, als Grundablöse zur Herstellung eines Gehsteiges vom Dorf bis zum Ellmauer Hof pro m² 50.- S zu zahlen.