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[Eintrag ohne Bild] 1966-09-01 - Neun Jahre Schulpflicht
Nach dem neuen Schulpflichtgesetz dauert die allgemeine Schulpflicht neun Jahre. Die Schulpflicht wird erfüllt: Im 1. bis 4. Jahr durch Besuch der Volksschule, im 5. bis 8. Jahr durch Besuch einer Volks- oder Hauptschule, im 9. Schuljahr durch den Besuch eines polytechnischen Lehrganges oder durch den Weiterbesuch einer Volks- oder Hauptschule.