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[Eintrag ohne Bild] 1894-04-07 - Überwachen der Gesundheit der Schüler
Jede Lehrperson hat den Gesundheitszustand der Schüler zu überwachen und jeden Fall einer Infektionskrankheit: z.B. Masern, Scharlach, Blattern, Diphtherie, Typhus, Ruhr und Keuchhusten sofort bei der k.k.Bez.Hauptmann- schaft anzuzeigen. Der Eintritt in ein Haus, wo ansteckende Krankheit herrscht, ist den Schülern zu verbieten. Amtsschriften 94/42