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[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Modalitäten bei Gemeindeholzbezug
Der Gemeindeausschuß beschließt nachstehende Modalitäten für den Gemein- deholzbezug: Jeder Partei soll das Holz je nach ermitteltem Bedarf ausgezeigt werden. Die Partei kann das Holz selbst arbeiten. Der Forstpreis soll für Holz im Hausergraben mit 70 kr und im Mitterwald mit 50 kr eingehoben werden.