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[Eintrag ohne Bild] 1927-01-02 - Theaterzensur
Der Gemeinderat beschließt, daß 14 Tage vor Aufführung eines Theaters das in Frage kommende Stück zur Zensur in der Gemeindekanzlei vorzulegen ist. Zur Vornahme der Zensur wird Paul Salvenmoser betraut.