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Zeitraum in Jahren


[Eintrag ohne Bild] 1815-09-20 - Eibergweg
Vergleich über die Erhaltungsbeiträge des Weges und der Brücken über den Eiberg, Locherer nach Kufstein

[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Modalitäten bei Gemeindeholzbezug
Der Gemeindeausschuß beschließt nachstehende Modalitäten für den Gemein- deholzbezug: Jeder Partei soll das Holz je nach ermitteltem Bedarf ausgezeigt werden. Die Partei kann das Holz selbst arbeiten. Der Forstpreis soll für Holz im Hausergraben mit 70 kr und im Mitterwald mit 50 kr eingehoben werden.

[Eintrag ohne Bild] 1867-06-11 - Kirchendachrenovierung
Der Gemeindeausschuß beschließt unter Gemeindevorsteher Georg Kaiser- mann, noch heuer das Kirchendach neu zu decken, vorausgesetzt, daß Zimmer- leute aufzutreiben sind.

[Eintrag ohne Bild] 1866-02-14 - Schulgehilfe wird angestellt
Der Gemeindeausschuß ist einstimmig für die Anstellung eines Schulgehilfen versuchsweise für ein Jahr. Die Gemeinde leistet einen Fixbetrag von 50 fl.Ö.W. pro Jahr.

[Eintrag ohne Bild] 1867-06-11 - Armenfond
Der Gemeindeausschuß beschließt die Gründung eines Armenfondes. Neben milden Beiträgen und frommen Vermächtnissen sollen Alimentegelder und Strafgelder den Fond stützen. Zum Verwalter dieses Fondes wird Michael Spielthenner bestellt.

[Eintrag ohne Bild] 1867-06-11 - Schulholzbeistellung
Der Gemeindeausschuß beschließt, daß für jedes Kind 1/4 Klafter Schulholz zu entrichten ist. Für arme Kinder übernimmt es die Gemeinde. Hierüber hat der Lehrer genaue Aufschreibungen zu führen.

[Eintrag ohne Bild] 1867-06-11 - Heiratsansuchen
Das Heiratsansuchen des Simon Ponz wird abgewiesen, weil er kein Vermögen besitzt, und die Gemeinde kein Vertrauen in ihn besitzt.

[Eintrag ohne Bild] 1867-06-11 - Heustadel im Mesnerfeld von der Gemeinde abgelöst
Die Gemeinde löst den Stadel im Mesnerfeld von Jakob Hörl um 10 fl ab.

[Eintrag ohne Bild] 1888-05-26 - Schonflächen im Ederwald
Gemäß des Forstgesetzes 1852 darf auf Schonungsflächen die Ausübung des Weiderechtes während des angesetzten Zeitraumes nicht stattfinden. Zu diesem Zwecke sind Hegezeichen, bestehend aus Stangen, an welchen Reisig befestigt ist, zu jedermanns Warnung aufgestellt worden. Die Weideberchtigten haben das Weidevieh durch Aufstellung von Hirten von der der Schonungsfläche abzuhalten. Jedermann, der

[Eintrag ohne Bild] 1891-05-18 - Benützung von Kulturflächen durch das Militär
Auf Grund von Beschwerden bei der kk. Bezirkshauptmannschaft über das Betreten von Kulturflächen bei Feldübungen durch Truppen, gibt der Bezirkshauptmann den Gemeinden bekannt, daß auf Grund des Einquartierungsgesetzes für Truppenübungen das Recht zur unbehinderten Benützung von Kulturflächen besteht. Die Grundeigentümer haben Anspruch auf Entschädigung.