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[Eintrag ohne Bild] 1946-06-21 - Vergügungsveranstaltugen an Samstagen verboten.
Der Gemeinderat beschließt, alle öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen an Samstagen nicht zu genehmigen. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind Vergnügungssteuerpflichtig, 10 % vom Ertrag.