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[Eintrag ohne Bild] 1555-11-21 - Knappen werden auf freiem Achengrund angesiedelt
Auf Weisung des Landesfürsten werden vom Urbarrichter der Herrschaft Kufstein Knappen oder andere im Bergwerk Beschäftigte mit einer Hofstatt und Garten im freien Achengrund in Ellmau belehnt. Für die tägliche Notdurft der Familien mit Kindern wird, "ein Vichl" auf die gemeinsame Weide zu treiben und das notwendige Holz zu schlagen, genehmigt. TLA HS 3277 fol.34-40